Steuerkanzlei Numberger

Christine Numberger, Steuerberaterin/vereidigte Buchprüferin  -  kompetent - individuell  -  aktiv

 

Mein online-Service für Sie

Auf meiner Webseite biete ich meinen Mandanten, einen umfangreichen und informativen Service, stelle tagesaktuelle Informationen zu den Themen Steuern, Buchführung, Bilanzierung, Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Bilanzrecht, sowie Sozialversicherung, für Sie zur kostenlosen Nutzung bereit. Bitte melden Sie sich zu diesem - für Sie kostenlosen -Service nachstehend unter "Mandantenbrief" mit Login an

Um diesen Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Passwort, das Sie beim erstmaligen Anmelden selbst vergeben und das nur Ihnen bekannt ist. Sollten Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben, lassen Sie sich Ihr Passwort einfach zurücksetzen und melden sich dann wieder neu an. Der Datenschutz bleibt hier in jedem Fall zu 100 % gewahrt.

Ihr Zugang zum "geschützten Bereich" wird dann umgehend freigeschaltet. 

Gehen Sie hierzu wie folgt vor:

1. Klicken Sie nachfolgend auf  "Login"  und öffnen damit das Fenster für die Benutzer-    Registrierung

2. Gehen Sie dann auf den Button "als Benutzer registrieren"

3. Geben Sie Ihren Namen und die vollständige E-Mail-Adresse ein. Die Eingabe der Mandant-Nummer ist nicht erforderlich.

4. Klicken Sie nun auf "registrieren"

Sie werden dann innerhalb weniger Tage freigeschaltet und haben damit künftig jederzeit Zugang zu den aktuellen Infos, zu den Checklisten und sonstigen Formularen. 

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Gewerbesteuer 
Montag, 15.04.2024

Einrichtung zur ambulanten Rehabilitation kann von Gewerbesteuer befreit sein

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob die Klägerin – in Bezug auf von ihr erbrachte Leistungen der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) – die Voraussetzungen der Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. e GewStG für Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation erfüllt (Az. 3 K 2043/19).

Die Bezugsgröße der für die ggf. partielle Gewerbesteuerbefreiung von Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation geltenden 40%-Grenze für von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung getragene Behandlungskosten sei auch dann allein die Anzahl der in der Einrichtung insgesamt behandelten ambulanten Rehabilitationsfälle, wenn eine solche Einrichtung neben – dem Bereich der medizinischen Rehabilitation zuzuordnenden – Leistungen der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) auch steuerlich nicht begünstigte allgemeine physiotherapeutische Leistungen erbringe.

Die isolierte Betrachtung der Rehabilitationsfälle als Bezugsgröße setze nicht voraus, dass die Rehabilitation gegenüber anderen Leistungsbereichen der Einrichtung i. S. d. Regelung in R 3.20 Abs. 2 Satz 3 GewStR räumlich oder organisatorisch verselbständigt sei.

Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung lagen im Streitfall vor, soweit die Klägerin EAP-Leistungen erbracht habe. Die Klägerin betreibt eine Einrichtung zur ambulanten Rehabilitation. Die Behandlungskosten der in dieser Einrichtung in den Streitjahren erbrachten EAP-Leistungen wurden in mehr als 40 % der Fälle von Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung getragen. Die auf die EAP-Leistungen entfallenden Gewinn- bzw. Verlustanteile seien hiernach gewerbesteuerbefreit und auszugrenzen. Die auf andere Leistungen der Einrichtung entfallenden Ergebnisanteile unterliegen demgegenüber der Gewerbesteuer.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

Infothek: Tagesaktuelle Themen, Termine und Tipps

 

In der Infothek finden Sie tagesaktuelle Nachrichten zu den Themen Steuern, Wirtschaft und Recht.    Um die Beiträge vollständig lesen zu können, benötigen Sie Zugangsdaten, die ich Ihnen gerne bereitstelle.  

Ältere Nachrichten finden Sie über dem Link "zum Archiv" rechts. 

 Mandanten-Monatsinformation

Mein Mandantenbrief bietet Ihnen monatlich Aktuelles zu den Themen Steuern, Recht und Wirtschaft. Der Mandantenbrief steht allen registrierten Benutzern kostenlos zur Verfügung.

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.