Steuerkanzlei Numberger

Christine Numberger, Steuerberaterin/vereidigte Buchprüferin  -  kompetent - individuell  -  aktiv

 

Mein online-Service für Sie

Auf meiner Webseite biete ich meinen Mandanten, einen umfangreichen und informativen Service, stelle tagesaktuelle Informationen zu den Themen Steuern, Buchführung, Bilanzierung, Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Bilanzrecht, sowie Sozialversicherung, für Sie zur kostenlosen Nutzung bereit. Bitte melden Sie sich zu diesem - für Sie kostenlosen -Service nachstehend unter "Mandantenbrief" mit Login an

Um diesen Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Passwort, das Sie beim erstmaligen Anmelden selbst vergeben und das nur Ihnen bekannt ist. Sollten Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben, lassen Sie sich Ihr Passwort einfach zurücksetzen und melden sich dann wieder neu an. Der Datenschutz bleibt hier in jedem Fall zu 100 % gewahrt.

Ihr Zugang zum "geschützten Bereich" wird dann umgehend freigeschaltet. 

Gehen Sie hierzu wie folgt vor:

1. Klicken Sie nachfolgend auf  "Login"  und öffnen damit das Fenster für die Benutzer-    Registrierung

2. Gehen Sie dann auf den Button "als Benutzer registrieren"

3. Geben Sie Ihren Namen und die vollständige E-Mail-Adresse ein. Die Eingabe der Mandant-Nummer ist nicht erforderlich.

4. Klicken Sie nun auf "registrieren"

Sie werden dann innerhalb weniger Tage freigeschaltet und haben damit künftig jederzeit Zugang zu den aktuellen Infos, zu den Checklisten und sonstigen Formularen. 

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 16.10.2024

Für Erneuerung einer Heizungsanlage Steuerermäßigung nach § 35c EStG nur nach Montage und vollständiger Überweisung des Rechnungsbetrags

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG, wie z. B. den Einbau eines modernen Heizkessels, kann erst dann gewährt werden, wenn die Montage vorgenommen und auch der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. IX R 31/23).

Das klagende Ehepaar hatte die Heizung des von ihnen bewohnten Einfamilienhauses im Jahr 2021 durch den Einbau eines neuen Gasbrennwertheizkessels modernisiert. Die Kosten für die Lieferung und die Montage des Kessels beliefen sich auf über 8.000 Euro. In der Rechnung waren auch Kosten für Monteurstunden und Fachhelferstunden enthalten. Seit März 2021 zahlten die Kläger gleichbleibende monatliche Raten in Höhe von 200 Euro auf den Rechnungsbetrag. Im Jahr 2021 wurden infolgedessen 2.000 Euro bezahlt. Das Finanzamt lehnte bei der Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2021 die von den Klägern beantragte Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen ab. Erst mit Begleichung der letzten Rate im Jahr 2024 komme diese in Betracht.

Das Finanzgericht und der Bundesfinanzhof schlossen sich dieser Auffassung an. Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen könne gemäß § 35c EStG nicht in Anspruch genommen werden, bevor der Steuerpflichtige den in der Rechnung über die förderungsfähige Maßnahme ausgewiesenen Betrag vollständig auf das Konto des Leistungserbringers gezahlt hat. § 35c Abs. 4 Nr. 1 EStG mache die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung von der Bedingung abhängig, dass der Steuerpflichtige eine Rechnung in deutscher Sprache mit bestimmten inhaltlichen Angaben erhalten hat. Zusätzlich verlange § 35c Abs. 4 Nr. 2 EStG ausdrücklich, dass die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Bevor die vollständige Begleichung der Rechnung nicht stattgefunden hat, liege der von § 35c Abs. 1 EStG geforderte Abschluss der Maßnahme nicht vor. Daraus folge weiter, dass auch die im Jahr 2021 geleisteten Teilzahlungen nicht zu berücksichtigen seien.

Hinweis

Der Bundesfinanzhof wies abschließend darauf hin, dass im Streitjahr 2021 eine Steuerermäßigung gemäß § 35a Abs. 3 EStG für Handwerkerleistungen in Betracht kommt. Nach dieser Vorschrift werden allerdings nur die Arbeitskosten und nicht auch die Materialkosten begünstigt. Wenn die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch genommen wird, dann ist eine – zusätzliche – Förderung auf der Grundlage des § 35c EStG ausgeschlossen.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

Infothek: Tagesaktuelle Themen, Termine und Tipps

 

In der Infothek finden Sie tagesaktuelle Nachrichten zu den Themen Steuern, Wirtschaft und Recht.    Um die Beiträge vollständig lesen zu können, benötigen Sie Zugangsdaten, die ich Ihnen gerne bereitstelle.  

Ältere Nachrichten finden Sie über dem Link "zum Archiv" rechts. 

 Mandanten-Monatsinformation

Mein Mandantenbrief bietet Ihnen monatlich Aktuelles zu den Themen Steuern, Recht und Wirtschaft. Der Mandantenbrief steht allen registrierten Benutzern kostenlos zur Verfügung.

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.