Steuerkanzlei Numberger

Christine Numberger, Steuerberaterin/vereidigte Buchprüferin  -  kompetent - individuell  -  aktiv

 

Mein online-Service für Sie

Auf meiner Webseite biete ich meinen Mandanten, einen umfangreichen und informativen Service, stelle tagesaktuelle Informationen zu den Themen Steuern, Buchführung, Bilanzierung, Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Bilanzrecht, sowie Sozialversicherung, für Sie zur kostenlosen Nutzung bereit. Bitte melden Sie sich zu diesem - für Sie kostenlosen -Service nachstehend unter "Mandantenbrief" mit Login an

Um diesen Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Passwort, das Sie beim erstmaligen Anmelden selbst vergeben und das nur Ihnen bekannt ist. Sollten Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben, lassen Sie sich Ihr Passwort einfach zurücksetzen und melden sich dann wieder neu an. Der Datenschutz bleibt hier in jedem Fall zu 100 % gewahrt.

Ihr Zugang zum "geschützten Bereich" wird dann umgehend freigeschaltet. 

Gehen Sie hierzu wie folgt vor:

1. Klicken Sie nachfolgend auf  "Login"  und öffnen damit das Fenster für die Benutzer-    Registrierung

2. Gehen Sie dann auf den Button "als Benutzer registrieren"

3. Geben Sie Ihren Namen und die vollständige E-Mail-Adresse ein. Die Eingabe der Mandant-Nummer ist nicht erforderlich.

4. Klicken Sie nun auf "registrieren"

Sie werden dann innerhalb weniger Tage freigeschaltet und haben damit künftig jederzeit Zugang zu den aktuellen Infos, zu den Checklisten und sonstigen Formularen. 

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Verfahrensrecht 
Dienstag, 05.11.2024

Bei einer als Großbetrieb eingestuften Freiberufler-Partnerschaftsgesellschaft sind wiederholte Anschlussprüfungen zulässig

Im Rahmen des § 193 Abs. 1 AO sind bei einer als Großbetrieb eingestuften Gesellschaft nach dem PartGG, in der sich die Rechtsanwälte zur Ausübung ihrer freiberuflichen Tätigkeit zusammengeschlossen haben, auch wiederholte Anschluss-Außenprüfungen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des Willkürverbots grundsätzlich unbeschränkt zulässig. So entschied das Finanzgericht München (Az. 1 K 661/21).

Insoweit sei unerheblich, dass die bisherigen Außenprüfungen nur jeweils zu geringen Mehrergebnissen geführt haben, andere Großbetriebe nicht lückenlos geprüft werden und wiederholte Anschlussprüfungen für die Gesellschaft zu einem extrem hohen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand führen. Weder der Abgabenordnung noch der Betriebsprüfungsordnung sei zu entnehmen, dass Außenprüfungen nur in einem bestimmten Turnus oder mit zeitlichen Abständen erfolgen dürfen.

Da die Anordnung einer Außenprüfung im Rahmen des § 193 Abs. 1 AO grundsätzlich ermessensgerecht ist, wenn sie nicht gegen das Übermaß-, das Willkür- oder Schikaneverbot verstößt, bedürfe sie regelmäßig keiner über die Angabe der gesetzlichen Grundlage, also des § 193 Abs. 1 AO, hinausgehenden Begründung. Dies gelte nicht nur für die erste Anschlussprüfung, sondern auch für weitere Anschlussprüfungen.

Bei der Einstufung der Gesellschaft als Groß-, Mittel- oder Kleinbetrieb komme es nicht auf den Gewinn oder die Umsätze der einzelnen Gesellschafter an, sondern auf die Gewinne oder die Umsätze der Gesellschaft. Das Finanzamt habe im Streitfall die gesetzlichen Grenzen des Ermessens beachtet und frei von Ermessensfehlern entschieden.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

Infothek: Tagesaktuelle Themen, Termine und Tipps

 

In der Infothek finden Sie tagesaktuelle Nachrichten zu den Themen Steuern, Wirtschaft und Recht.    Um die Beiträge vollständig lesen zu können, benötigen Sie Zugangsdaten, die ich Ihnen gerne bereitstelle.  

Ältere Nachrichten finden Sie über dem Link "zum Archiv" rechts. 

 Mandanten-Monatsinformation

Mein Mandantenbrief bietet Ihnen monatlich Aktuelles zu den Themen Steuern, Recht und Wirtschaft. Der Mandantenbrief steht allen registrierten Benutzern kostenlos zur Verfügung.

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.