Steuerkanzlei Numberger

Christine Numberger, Steuerberaterin/vereidigte Buchprüferin  -  kompetent - individuell  -  aktiv

 

Mein online-Service für Sie

Auf meiner Webseite biete ich meinen Mandanten, einen umfangreichen und informativen Service, stelle tagesaktuelle Informationen zu den Themen Steuern, Buchführung, Bilanzierung, Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Bilanzrecht, sowie Sozialversicherung, für Sie zur kostenlosen Nutzung bereit. Bitte melden Sie sich zu diesem - für Sie kostenlosen -Service nachstehend unter "Mandantenbrief" mit Login an

Um diesen Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Passwort, das Sie beim erstmaligen Anmelden selbst vergeben und das nur Ihnen bekannt ist. Sollten Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben, lassen Sie sich Ihr Passwort einfach zurücksetzen und melden sich dann wieder neu an. Der Datenschutz bleibt hier in jedem Fall zu 100 % gewahrt.

Ihr Zugang zum "geschützten Bereich" wird dann umgehend freigeschaltet. 

Gehen Sie hierzu wie folgt vor:

1. Klicken Sie nachfolgend auf  "Login"  und öffnen damit das Fenster für die Benutzer-    Registrierung

2. Gehen Sie dann auf den Button "als Benutzer registrieren"

3. Geben Sie Ihren Namen und die vollständige E-Mail-Adresse ein. Die Eingabe der Mandant-Nummer ist nicht erforderlich.

4. Klicken Sie nun auf "registrieren"

Sie werden dann innerhalb weniger Tage freigeschaltet und haben damit künftig jederzeit Zugang zu den aktuellen Infos, zu den Checklisten und sonstigen Formularen. 

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Montag, 04.11.2024

Unfall in der Duplex-Garage: Vor Betätigung der Hebevorrichtung darf von ordnungsgemäß geparktem Fahrzeug ausgegangen werden

Das Amtsgericht München wies eine Klage auf Schadenersatz wegen unsachgemäßer Bedienung der Hebevorrichtung einer Duplex-Garage ab (Az. 223 C 19925/23).

Als der obere Nutzer einer Duplex-Garage an sein Auto wollte, senkte er die Hebeplattform. Nachdem er dabei Kratzgeräusche hörte, stoppte er die Plattform unverzüglich und fuhr sie wieder nach oben. Nachdem er sich beim Halter des darunter parkenden Fahrzeugs meldete und beide noch am Abend in die Tiefgarage gingen, um die Misere zu begutachten, setzte der Beklagte die Hebeplattform erneut in Gang. Dabei hörten beide Kratzgeräusche und die Antenne sowie das Dach des darunter parkenden Fahrzeugs wurden beschädigt. Dessen Fahrzeughalter erhob Klage auf Schadenersatz von rund 4.900 Euro.

Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Wenn dem Beklagten überhaupt ein Vorwurf gemacht werden könne, dann der, dass er habe erkennen können, dass durch das Herabfahren der Hebevorrichtung das Fahrzeug des Klägers beschädigt werden könne. Doch für die Annahme gebe es keinerlei Anhaltspunkte, stellten die Richter fest. Des Weiteren bestehe für den Beklagten keinerlei Verpflichtung, vor Betätigen der Hebevorrichtung zu kontrollieren, ob ein auf der Hebeplattform geparktes Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt worden sei. Hinsichtlich der zweiten Bedienung der Hebevorrichtung sei bereits nicht nachgewiesen, dass der Beklagte die Vorrichtung ohne Einverständnis des Klägers noch einmal bedient habe. Zum anderen habe nach Auffassung des Gerichts nicht einmal ein hinzugezogener Sachverständiger feststellen können, welche Schäden am Klägerfahrzeug bei welcher Bewegung der Hebevorrichtung entstanden sein sollen. Bei der ersten Betätigung der Hebevorrichtung treffe den Beklagten unzweifelhaft kein Verschulden. Selbst wenn man davon ausgehe, dass die zweite Absenkung ohne Einverständnis des Klägers geschehen sei, sei nicht ermittelbar, welche konkreten Schäden hierdurch entstanden sind.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

Infothek: Tagesaktuelle Themen, Termine und Tipps

 

In der Infothek finden Sie tagesaktuelle Nachrichten zu den Themen Steuern, Wirtschaft und Recht.    Um die Beiträge vollständig lesen zu können, benötigen Sie Zugangsdaten, die ich Ihnen gerne bereitstelle.  

Ältere Nachrichten finden Sie über dem Link "zum Archiv" rechts. 

 Mandanten-Monatsinformation

Mein Mandantenbrief bietet Ihnen monatlich Aktuelles zu den Themen Steuern, Recht und Wirtschaft. Der Mandantenbrief steht allen registrierten Benutzern kostenlos zur Verfügung.

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.