Steuerkanzlei Numberger

Christine Numberger, Steuerberaterin/vereidigte Buchprüferin  -  kompetent - individuell  -  aktiv

 

Mein online-Service für Sie

Auf meiner Webseite biete ich meinen Mandanten, einen umfangreichen und informativen Service, stelle tagesaktuelle Informationen zu den Themen Steuern, Buchführung, Bilanzierung, Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Bilanzrecht, sowie Sozialversicherung, für Sie zur kostenlosen Nutzung bereit. Bitte melden Sie sich zu diesem - für Sie kostenlosen -Service nachstehend unter "Mandantenbrief" mit Login an

Um diesen Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Passwort, das Sie beim erstmaligen Anmelden selbst vergeben und das nur Ihnen bekannt ist. Sollten Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben, lassen Sie sich Ihr Passwort einfach zurücksetzen und melden sich dann wieder neu an. Der Datenschutz bleibt hier in jedem Fall zu 100 % gewahrt.

Ihr Zugang zum "geschützten Bereich" wird dann umgehend freigeschaltet. 

Gehen Sie hierzu wie folgt vor:

1. Klicken Sie nachfolgend auf  "Login"  und öffnen damit das Fenster für die Benutzer-    Registrierung

2. Gehen Sie dann auf den Button "als Benutzer registrieren"

3. Geben Sie Ihren Namen und die vollständige E-Mail-Adresse ein. Die Eingabe der Mandant-Nummer ist nicht erforderlich.

4. Klicken Sie nun auf "registrieren"

Sie werden dann innerhalb weniger Tage freigeschaltet und haben damit künftig jederzeit Zugang zu den aktuellen Infos, zu den Checklisten und sonstigen Formularen. 

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 10.10.2024

Angst vor Corona-Virus: Nichterscheinen am Flughafen ist kein Reiserücktritt vor Reisebeginn

Das Amtsgericht München entschied in einem rechtskräftigen Urteil, dass das Nichterscheinen am Flughafen nicht zum Rücktritt vor Reisebeginn führt. Wer von einer Pauschalreise (hier: wegen Angst vor dem Corona-Virus) Abstand nehmen will, müsse seinen Reiserücktritt vor Beginn der Reise ausdrücklich erklären. Das Nichterscheinen am Flughafen reiche nicht. Wer in einem solchen Fall den Reisepreis bereits bezahlt habe, habe keinen Anspruch auf Rückerstattung gegen den Reiseveranstalter (Az. 242 C 15369/23).

Im Streitfall schloss die Klägerin mit dem beklagten Reiseveranstalter am 13.06.2021 einen Pauschalreisevertrag über eine Reise im Juli 2021 nach Palma de Mallorca zu einem Gesamtpreis von 1.114 Euro ab. Der Reisepreis wurde mehrere Wochen vor dem geplanten Antritt der Reise in voller Höhe an den Reiseveranstalter entrichtet. Kurz vor Beginn der Reise entschied sich die Klägerin auf Grund von Bedenken wegen des Corona-Virus, die Reise nicht anzutreten und erschien nicht am Flughafen. Vier Minuten nach dem geplanten Abflug erklärte sie per E-Mail an den Reiseveranstalter den Rücktritt vom Reisevertrag. Dieser berechnete ihr eine Stornogebühr in Höhe von 85 % des Reisepreises, die er später aus Kulanz auf 543,47 Euro reduzierte. Die Klägerin wollte den kompletten Reisepreis zurück und klagte daher die Rückzahlung der Stornogebühr von 543,47 Euro vor dem Amtsgericht München ein.

Das Amtsgericht wies die Klage ab. Die Klägerin habe den Rücktritt nicht – wie gesetzlich gefordert – vor Antritt der Reise erklärt. Ihre diesbezügliche E-Mail habe sie zu spät versendet. Sie habe daher keinen Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises. Das alleinige Nichterscheinen am Flughafen führe zu keiner konkludenten Rücktrittserklärung vor Reisebeginn.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

Infothek: Tagesaktuelle Themen, Termine und Tipps

 

In der Infothek finden Sie tagesaktuelle Nachrichten zu den Themen Steuern, Wirtschaft und Recht.    Um die Beiträge vollständig lesen zu können, benötigen Sie Zugangsdaten, die ich Ihnen gerne bereitstelle.  

Ältere Nachrichten finden Sie über dem Link "zum Archiv" rechts. 

 Mandanten-Monatsinformation

Mein Mandantenbrief bietet Ihnen monatlich Aktuelles zu den Themen Steuern, Recht und Wirtschaft. Der Mandantenbrief steht allen registrierten Benutzern kostenlos zur Verfügung.

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.