Steuerkanzlei Numberger

Christine Numberger, Steuerberaterin/vereidigte Buchprüferin  -  kompetent - individuell  -  aktiv

 

Mein online-Service für Sie

Auf meiner Webseite biete ich meinen Mandanten, einen umfangreichen und informativen Service, stelle tagesaktuelle Informationen zu den Themen Steuern, Buchführung, Bilanzierung, Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Bilanzrecht, sowie Sozialversicherung, für Sie zur kostenlosen Nutzung bereit. Bitte melden Sie sich zu diesem - für Sie kostenlosen -Service nachstehend unter "Mandantenbrief" mit Login an

Um diesen Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Passwort, das Sie beim erstmaligen Anmelden selbst vergeben und das nur Ihnen bekannt ist. Sollten Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben, lassen Sie sich Ihr Passwort einfach zurücksetzen und melden sich dann wieder neu an. Der Datenschutz bleibt hier in jedem Fall zu 100 % gewahrt.

Ihr Zugang zum "geschützten Bereich" wird dann umgehend freigeschaltet. 

Gehen Sie hierzu wie folgt vor:

1. Klicken Sie nachfolgend auf  "Login"  und öffnen damit das Fenster für die Benutzer-    Registrierung

2. Gehen Sie dann auf den Button "als Benutzer registrieren"

3. Geben Sie Ihren Namen und die vollständige E-Mail-Adresse ein. Die Eingabe der Mandant-Nummer ist nicht erforderlich.

4. Klicken Sie nun auf "registrieren"

Sie werden dann innerhalb weniger Tage freigeschaltet und haben damit künftig jederzeit Zugang zu den aktuellen Infos, zu den Checklisten und sonstigen Formularen. 

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Sonstige 
Donnerstag, 19.09.2024

Stadt muss Erreichbarkeit eines Grundstücks für Kraftfahrzeuge wiederherstellen

Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Stadt Friedberg dazu verurteilt, ein Grundstück wieder mit einer öffentlichen Straße zu verbinden und dessen Erreichbarkeit für den Kraftfahrzeugverkehr herzustellen (Az. 6 K 235/15).

Auf dem Grundstück des Klägers wurde seit 1895 ein Restaurant betrieben. Zuvor befand sich dort eine Schmiede. Bis in die 1990er Jahre konnte das Grundstück von einer öffentlichen Straße aus angefahren werden. Nachdem insbesondere die Restaurantgäste jedoch u. a. eine über einen Bach führende Brücke zum Parken nutzten, wurde diese Anfahrtsmöglichkeit mit Pollern gesperrt. Zwei der Poller waren herausnehmbar, sodass der Lieferverkehr und Teile des Anliegerverkehrs weiterhin über diese Strecke erfolgten. Ende 2003 wurde die Baufälligkeit der Brücke über den Bach festgestellt und die beklagte Stadt errichtete dort einen festen Poller, um ein Überfahren durch Kraftfahrzeuge zu unterbinden. Gegen diesen fest errichteten Poller wandte sich der Kläger gerichtlich im Jahr 2015, weil er aufgrund der Brückensperrung sein Grundstück nur noch mit einem erheblichen Umweg über teilweise unbefestigte Wege erreichen konnte. Zunächst war von der Stadt Friedberg beabsichtigt, die Brücke zu sanieren und die Beteiligten schlossen eine Vereinbarung, die zu einem Ruhen des gerichtlichen Verfahrens führte. Nachdem die Brücke bis 2023 indes nicht saniert war, nahm der Kläger das Verfahren wieder auf. Nunmehr begehrte der Kläger auch, dass sein Grundstück überhaupt straßenrechtlich (wieder) erreichbar werde.

Das Gericht gab der Klage teilweise statt und sprach dem Kläger einen Anspruch auf einen angemessenen Ersatz für die Erreichbarkeit seines Grundstücks mit Kraftfahrzeugen zu. Ein solcher umfasse insbesondere, dass das Grundstück mit einer öffentlichen Straße verbunden werde und es sicher und vorschriftsgemäß für Lastkraftwagen und Rettungsdienste erreichbar sei. Das Gericht ging dabei insbesondere aufgrund historischen Karten- und Bildmaterials davon aus, dass es sich bei dem ursprünglichen Anfahrtsweg um einen Teil einer öffentlichen Straße handele, der spätestens durch die Sperrung der Brücke über den Bach geändert worden sei. Eine anderweitige ausreichende Verbindung zu dem öffentlichen Wegenetz bestehe nicht. Ein Teil der aktuellen Anfahrtsstrecke sei ein nicht für den Kraftfahrzeugverkehr ausgebauter, geschotterter Feldweg. Der Kläger könne allerdings nicht beanspruchen, dass sein Grundstück über einen bestimmten oder für ihn günstigen Weg mit einer öffentlichen Straße verbunden werde. Das Recht des Klägers auf Anliegergebrauch schütze nicht vor Erschwernissen der Erreichbarkeit, die sich aus der besonderen örtlichen Lage ergeben.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

Infothek: Tagesaktuelle Themen, Termine und Tipps

 

In der Infothek finden Sie tagesaktuelle Nachrichten zu den Themen Steuern, Wirtschaft und Recht.    Um die Beiträge vollständig lesen zu können, benötigen Sie Zugangsdaten, die ich Ihnen gerne bereitstelle.  

Ältere Nachrichten finden Sie über dem Link "zum Archiv" rechts. 

 Mandanten-Monatsinformation

Mein Mandantenbrief bietet Ihnen monatlich Aktuelles zu den Themen Steuern, Recht und Wirtschaft. Der Mandantenbrief steht allen registrierten Benutzern kostenlos zur Verfügung.

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.


Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

PDF  Mandanten-Monatsinfo November 2024  (November 2024)