Steuerkanzlei Numberger

Christine Numberger, Steuerberaterin/vereidigte Buchprüferin  -  kompetent - individuell  -  aktiv

 

Mein online-Service für Sie

Auf meiner Webseite biete ich meinen Mandanten, einen umfangreichen und informativen Service, stelle tagesaktuelle Informationen zu den Themen Steuern, Buchführung, Bilanzierung, Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Bilanzrecht, sowie Sozialversicherung, für Sie zur kostenlosen Nutzung bereit. Bitte melden Sie sich zu diesem - für Sie kostenlosen -Service nachstehend unter "Mandantenbrief" mit Login an

Um diesen Service nutzen zu können, benötigen Sie ein Passwort, das Sie beim erstmaligen Anmelden selbst vergeben und das nur Ihnen bekannt ist. Sollten Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben, lassen Sie sich Ihr Passwort einfach zurücksetzen und melden sich dann wieder neu an. Der Datenschutz bleibt hier in jedem Fall zu 100 % gewahrt.

Ihr Zugang zum "geschützten Bereich" wird dann umgehend freigeschaltet. 

Gehen Sie hierzu wie folgt vor:

1. Klicken Sie nachfolgend auf  "Login"  und öffnen damit das Fenster für die Benutzer-    Registrierung

2. Gehen Sie dann auf den Button "als Benutzer registrieren"

3. Geben Sie Ihren Namen und die vollständige E-Mail-Adresse ein. Die Eingabe der Mandant-Nummer ist nicht erforderlich.

4. Klicken Sie nun auf "registrieren"

Sie werden dann innerhalb weniger Tage freigeschaltet und haben damit künftig jederzeit Zugang zu den aktuellen Infos, zu den Checklisten und sonstigen Formularen. 

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 23.07.2024

Zu den ertragsteuerlichen Wirkungen eines Cash-Pools

Das Finanzgericht Hamburg entschied zu den ertragsteuerlichen Wirkungen eines Cash-Pools, insbesondere zur Annahme von Darlehensverträgen und zur Anerkennung von Verträgen zwischen nahestehenden Personen (Az. 6 K 56/20). Streitig waren hier das Vorliegen der Voraussetzungen für Teilwertabschreibungen auf Darlehensforderungen und in diesem Zusammenhang auch die Höhe der gebildeten Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und die Qualifizierungen von Geldbewegungen in einem Cash-Pool.

Ein Cash-Pool führe nicht zwingend zu der Annahme von Darlehensverträgen, sondern es müsse im Einzelfall ermittelt werden, ob Darlehensverträge abgeschlossen wurden. Grundsätzlich haben Gesellschafter und Gesellschaften die freie Entscheidung, wie sie ihre Beziehungen vertraglich gestalten. Insbesondere schreibe es weder das Handels- noch das Gesellschafts- oder Steuerrecht vor, ob die Gesellschafter mit ihren Gesellschaften zusätzlich private Verträge, insbesondere Darlehensverträge abschließen oder ob sie Zahlungen über Entnahmen und Einlagen regeln.

Nach den Grundsätzen über die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen seien Verträge zwischen nahestehenden Personen grundsätzlich in einer Gesamtschau mit Verträgen zwischen fremden Dritten zu vergleichen und nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn sie ernsthaft gewollt, vor Beginn des Leistungsaustausches klar und eindeutig mit bürgerlich-rechtlicher Wirksamkeit vereinbart und tatsächlich durchgeführt werden sowie inhaltlich dem unter Fremden Üblichen entsprechen.

Der Steuerpflichtige habe bei der Bildung von Rückstellungen die Verpflichtung, das Risiko vorsichtig zu bewerten. Dies gelte insbesondere, wenn die Situation in den Streitjahren insgesamt auf Grund von mehreren noch anhängigen Zivilprozessen und erfolgten Überkreuzaufrechnungen sehr unübersichtlich gewesen ist. Der Sachverhalt könne nicht rückwirkend betrachtet werden, sondern nur in der Situation der einzelnen Streitjahre.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

Infothek: Tagesaktuelle Themen, Termine und Tipps

 

In der Infothek finden Sie tagesaktuelle Nachrichten zu den Themen Steuern, Wirtschaft und Recht.    Um die Beiträge vollständig lesen zu können, benötigen Sie Zugangsdaten, die ich Ihnen gerne bereitstelle.  

Ältere Nachrichten finden Sie über dem Link "zum Archiv" rechts. 

 Mandanten-Monatsinformation

Mein Mandantenbrief bietet Ihnen monatlich Aktuelles zu den Themen Steuern, Recht und Wirtschaft. Der Mandantenbrief steht allen registrierten Benutzern kostenlos zur Verfügung.

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.


Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

PDF  Mandanten-Monatsinfo September 2024  (September 2024)